Veranstaltung: | Geschäftsordnung der LAG |
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Antragsteller*in: | Sprecher*innen der LAG Bildung (dort beschlossen am: 10.07.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.08.2020, 10:00 |
A1: Statut der LAG Bildng
Antragstext
Dieses Statut regelt verbindlich die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft
Bildung von Bündnis 90 / Die Grünen Berlin. Es gilt in Verbindung mit der
Satzung des Landesverbands Berlin (im Folgenden als “Satzung” bezeichnet), dem
Frauen*statut und den Vereinbarungen der LAG-Sprecher*innen mit dem
Landesvorstand vom 6.4.2006.
§ 1 Auftrag
Wir verstehen die Landesarbeitsgemeinschaft Bildung als Bündnisgrüne Denkfabrik.
An diesem Ort inhaltlicher Arbeit können Parteimitglieder und Sympathisant*innen
Fachwissen einbringen und die politischen Positionen der Partei
weiterentwickeln, aber auch eigene Horizonte erweitern. Besonders wichtig ist
uns der regelmäßige Austausch mit jenen Menschen, die unsere Arbeit unmittelbar
angeht: Schüler*innen, Eltern, Pädagog*innen und all jene, die sich aktiv im
Berliner Bildungswesen einbringen. Die LAG Bildung steht den Parteigremien und
der Berliner Fraktion beratend zur Seite, nimmt Einfluss auf die politische
Willensbildung und die Formulierung bündnisgrüner Positionen. Die LAG Bildung
arbeitet ehrenamtlich und basisdemokratisch. Bei widerstreitenden Positionen zur
inhaltlichen Ausrichtung bündnisgrüner Bildungspolitik streben wir eine
schrittweise Konsensfindung unter Einbeziehung aller Stimmen an.
§ 2 Stellung der LAG Bildung
(1) Die LAG Bildung ist zugleich eine Abteilung im Sinne der Satzung und als
solche eine Gliederung des Berliner Landesverbandes. Der Status als Abteilung
setzt voraus, dass mindestens 15 Berliner Parteimitglieder ihr Stimmrecht in der
Abteilung wahrnehmen und wird jährlich überprüft (Satzung § 10 Abs. 1,2).
(2) Parteimitglieder können ihr Stimmrecht von einem Kreisverband in die
Abteilung Bildung verlegen, sofern sie dies wünschen. Die Verlegung des
Stimmrechts erfolgt mit einer Frist von vier Wochen durch den Landesvorstand,
sofern dieser einem entsprechenden Antrag zustimmt. Parteimitglieder, die ihre
Stimmrecht in die LAG Bildung verlegt haben, werden im Folgenden als
“stimmberechtigte Mitglieder” bezeichnet. An Abstimmungen, die nicht Abteilungs-
oder Bezirksprogramme, die Wahl oder Beauftragung von Delegierten oder Wahl von
Sprecher*innen betreffen, kann sich jedes Parteimitglied auch ohne Verlegung des
Stimmrechts beteiligen (Satzung § 5 Abs. 3).
(3) Die LAG Bildung entsendet Delegierte zur Bundesarbeitsgemeinschaft Bildung
(BAG Bildung). In ihrer Eigenschaft als Abteilung entsendet sie außerdem
Delegierte zu den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK), zum Landesausschuss (LA),
zur Bundesdelegiertenkonferenzen (BDK) sowie in die Frauen*vollversammlung des
Landesverbands Berlin. Delegierte zur BDK müssen durch den KV Kreisfrei oder
durch eine vorab bestimmte Bezirksgruppe bestätigt werden.
(4) Die LAG Bildung wünscht sich, dass der Landesvorstand sie in Beratungen über
Strategie, Programmatik und Wahlkampf einbezieht, zu diesen Fragen einen
transparenten Entscheidungsprozess organisiert und eine*n Ansprechpartner*in für
die LAG Bildung benennt.
(5) Die LAG Bildung wünscht sich, dass die Abgeordnetenhausfraktion sie in ihre
inhaltlichen Beratungen einbezieht und dass die fachpolitisch zuständigen
Mitglieder des Abgeordnetenhauses der LAG Bildung regelmäßig über ihre Arbeit
berichten.
§ 3 Struktur und Arbeit
(1) Die Terminplanung der LAG Bildung erfolgt halbjährlich. Alle Mitglieder und
Sympathisant*innen sind ausdrücklich eingeladen, sich mit Themenvorschlägen
einzubringen.
(2) Die Mitglieder der LAG Bildung kommen in der Regel zweimal im Monat
außerhalb der Berliner Schulferien zusammen. Sondersitzungen sind einzuberufen,
wenn mindestens 10 stimmberechtigte Mitglieder dies verlangen, wobei
Sondersitzungen nicht für die Beschleunigung von Antrags- oder Wahlverfahren
genutzt werden dürfen.
(3) Die Sprecher*innen sorgen dafür, dass von jeder Sitzung ein
Ergebnisprotokoll angefertigt und für alle Beteiligten sichtbar im Grünen Netz
abgelegt wird.
(4) Die LAG Bildung tagt grundsätzlich öffentlich. Die Sprecher*innen bemühen
sich, sämtliche Sitzungen an barrierefreien Orten durchzuführen.
(5) Zu einer Sitzung im Sinne des LAG-Statuts wird mit Frist von einer Woche
über den Einladungsverteiler der Mitglieder und Symphatisant*innen der
Landesgeschäftsstelle eingeladen. Das Sprecher*innen-Team verfasst die
Einladungen und leitet sie zur Versendung rechtzeitig an die
Landesgeschäftsstelle weiter. Bei Online-Sitzungen müssen die Zugangsdaten in
der Einladung enthalten sein.
(6) Die LAG Bildung erarbeitet u.a. Positionspapiere. Ein Positionspapier
enthält eine ausführliche, gemeinsam erarbeitete Stellungnahme zu einer eher
grundsätzlichen Frage der Berliner Bildungspolitik. Soll ein Positionspapier von
der LAG Bildung beschlossen werden, wird es mit einer Frist von mindestens zwei
Wochen über den Verteiler der Landesgeschäftsstelle versendet und in mindestens
zwei Lesungen beraten. In der auf die Versendung folgenden, regulären LAG
Sitzung erfolgt die erste Lesung des Papiers, in der darauffolgenden regulären
Sitzung die zweite Lesung. Nach der zweiten Lesung wird über das Positionspapier
mit einfacher Mehrheit aller Anwesenden abgestimmt. Im Sinne eines
basisdemokratischen Verfahrens können alle Mitglieder und Sympathisant*innen in
beiden Lesungen Fragen und Änderungsanträge stellen.
(7) Die LAG Bildung ist beschlussfähig, wenn alle Bedingungen dieses Status
eingehalten sind.
(8) Über die Unterzeichnung von externen Aufrufen und Pressemitteilungen im
Namen der LAG Bildung kann in Abstimmung mit dem Landesvorstand im Rahmen einer
LAG-Sitzung beraten und abgestimmt werden. Über eine Pressemitteilung der LAG
Bildung wird mit einfacher Mehrheit in der jeweiligen Sitzung beschlossen.
§ 4 Das Sprecher*innen-Team
(1) Die LAG Bildung wählt [jährlich / alle zwei Jahre] ein Sprecher*innen-Team
bis zu vier / vier Personen, die Mitglieder von Bündnis 90 / Die GRÜNEN Berlin
sein müssen, wobei die Quotierungsregeln des Frauen*statuts beachtet werden.
Eine Wiederwahl ist möglich.
(2) Das Sprecher*innen-Team vertritt die LAG Bildung im gegenseitigen
Einvernehmen gegenüber den Gremien und Gliederungen der Partei und bei
Außenterminen. Das Sprecher*innen-Team ist für die Terminkoordination, Einladung
sowie Vor- und Nachbereitung der Sitzungen verantwortlich. Es pflegt die Website
der LAG und die verwendeten Instrumente der Online-Kommunikation Das
Sprecher*innenteam setzt sich aktiv für ein faires, kooperatives
Diskussionsverhalten im analogen wie digitalen Raum (Mailiquette) ein und achtet
darauf, dass möglichst niemand aus technischen oder organisatorischen Gründen
von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
§ 5 Wahlen
(1) Wahlen finden in der LAG Bildung grundsätzlich in einem zweistufigen
Wahlverfahren mit einfacher Mehrheit statt: Für ein Meinungsbild stimmen in
einem ersten Wahlgang alle Anwesenden mit. Am zweiten, eigentlichen Wahlgang
nehmen ausschließlich die stimmberechtigten Mitglieder teil. Dies soll eine
breitere Einbeziehung ermöglichen insbesondere auch von regelmäßig
mitarbeitenden Engagierten, die kein Stimmrecht haben. Das Wahlverfahren muss in
jeder Sitzung, in der Wahlen stattfinden, vorgestellt und von den Anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern bestätigt werden.
(2) Zu Sitzungen, in denen Delegierten- oder Sprecher*innenwahlen stattfinden,
ist mit einer Frist von 10 Tagen über den Landesverband einzuladen (Satzung § 10
Abs. 5). Die Einladung muss das Wahlverfahren beschreiben und die zu besetzenden
Plätze benennen, bei BDK-Delegierten muss jeweils auch angegeben sein, ob die
Wahl durch den KV Kreisfrei oder eine Bezirksgruppe zu bestätigen ist und ob es
sich um einen Frauenplatz oder einen offenen Platz handelt.
(3) Solange keine technischen Mittel für sichere Online-Wahlen verfügbar sind,
können Delegierte und Sprecher*innen nur in Präsenzsitzungen gewählt werden.
§ 6 Online-Kommunikation / Mailiquette
(1) Die LAG Bildung hat zwei E-Mail-Verteiler.
a. Der OFFIZIELLE VERTEILER ist für Parteimitglieder und Sympathisant*innen
gedacht, die sich kontinuierlich an der Arbeit der LAG Bildung beteiligen
möchten. Über ihn versenden die Sprecher*innen im Wesentlichen die Einladungen
zu den Sitzungen, Wahleinladungen, Anträge/Papiere zur Beschlussfassung sowie
sonstige "amtliche" Mitteilungen. Diesen Verteiler kann per E-Mail an die
Landesgeschäftsstelle (info(at)gruene-berlin.de) abonniert werden.
b. Im DEBATTENVERTEILER laufen nicht nur Informationen zu den Veranstaltungen
der LAG Bildung, sondern häufig auch rege Diskussionen zur Berliner
Bildungspolitik und bundesweiten bildungspolitischen Themen, zu denen die
Abonnent*innen selbst beitragen können. Im Sinne des Respekts und fairen
Austausches hält sich die LAG Bildung für den DEBATTENVERTEILER an bestimmte
Regularien. Interessenten können sich für ein Abonnement selbst an- und
abmelden.
(2) Erwünscht sind:
• Eindeutige Angaben im Betreff-Feld zum Thema der EMail (z.B. "Was, Wann, Wo")
• EMails zu bildungspolitischen Inhalten, Vorstellungen oder Informationen aus
bündnisgrünen Gremien oder anderen, externen Quellen/Studien etc.
(3) Unerwünscht sind:
(weitergeleiteter) Spam
Positionspapiere, die der LAG Bildung zur Beschlussfassung vorgelegt
werden sollen
Anträge und Änderunganträge jeglicher Art
weitergeleitete Anhänge ohne erklärenden Text in der eigentlichen EMail
unsorgfältige oder provozierende Äußerungen
Äußerungen und Appelle, die einzelne Personenzu einer unmittelbaren
Reaktion auffordern
private E-Mail-Anfragen (Suche Umzugshilfe, Biete Theaterkarten, etc.)
verallgemeinernde Angriffe auf "die Grünen"o.ä.
Etikettierungen von Gruppen oder Einzelpersonen
Abweichungen vom eigentlichen Thema der Diskussion
(4) Die Instrumente der Online-Kommunikation werden stetig evaluiert und
weiter entwickelt. Die Anwendung neuer Tools für die gemeinsame Arbeit
muss von der LAG beschlossen werden.
§ 7 Änderung des LAG-Statuts
(1) Dieses LAG-Statut kann in einer Präsenzsitzung, in der Regel nach zwei
Lesungen, durch die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
geändert werden.
(2) Der Antrag zur Änderung des LAG-Statuts muss mindestens drei Wochen vor
einer Präsenzsitzung angekündigt werden. Der Antrag und eine Begründung werden
der Einladung beigefügt.
§ 8 Inkrafttreten
(1) Dieses LAG-Statut tritt am Tage nach seiner Beschlussfassung in Kraft.
(2) Gleiches gilt für spätere Änderungen des LAG-Statuts.
Begründung
erfolgt mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Thilo Schwarz-Schlüßler (LAG Bildung), Eingereicht)
Kommentare
Pit Rulff:
Neu: Der Landesvorstand bezieht die LAG Bildung in Beratungen über Strategie, Programmatik und Wahlkampf ein, organisiert zu diesen Fragen einen transparenten Entscheidungsprozess und benennt eine*n Ansprechpartner*in für die LAG Bildung.
Pit Rulff:
Neu: Die Abgeordnetenhausfraktion bezieht die LAG Bildung in ihre inhaltlichen Beratungen ein und die zuständigen Mitglieder des Abgeordnetenhauses berichten der LAG Bildung regelmäßig über ihre Arbeit.
Die beiden Änderungen beziehen sich auf die Anmerkung von Kerstin Müller aus der letzten Sitzung, dass "Wünsche" nicht in ein Statut gehören. Den Inhalt halte ich aber für berechtigt.
Pit Rulff:
Es gilt das zweitufige Abstimmungsverfahren.
(Alle Anwesenden - LAG Stimmberechtigte)
Diese Ergänzung habe ich schon zur letzten Sitzung eingereicht.