Aus meiner Sicht kann ein Statut keine Wünsche formulieren. Derer gibt es viele. Vielmehr sind Ziele und Absichten klar zu benennen. Das Themanhafte Auschlussverfahren für die Mailverteiler gehört aus meiner Sicht nicht in ein Statut. Dazu kann das Gremium Kommunikationswege beschließen. Auch schließt die Formulierung aus meiner Sicht eine Debatte aus, wenn keine Positionspapiere, Anträge oder Ähnliches über die Vertteilerr gesendet werden können. Frage: Wer ist Stimmberechtigt bei der Verabschiedung dieses Statutes? Wie können wir die Präsenzsitzung als Beschlussforum benennen aber das Status selbst in einer Onlinesitzung beschließen? Insofern ist das Wort "Präsenzsitzung " zu definieren. Grüne Grüße Thilo
Antrag: | Statut der LAG Bildng |
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Antragsteller*in: | Thilo Schwarz-Schlüßler (LAG Bildung) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 31.08.2020, 10:50 |
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